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Kontrolle übers Internet: Ein sinnloses Spiel mit den Gesetzen?Ein Beitrag von Jacqueline Paus |
"Noch vor der Sommerpause |
Bevor die neuen Informations- und Kommunikationsdienste die breiten Bevölkerungsschichten
erreicht haben, ihr Potential überhaupt entfaltet werden kann, sollen sie
schon der staatlichen Kontrolle unterstellt werden. Noch vor der Sommerpause beabsichtigt der Deutsche Bundestag ein Gesetz zu verabschieden, das dem Staat weitreichende Überwachungskompetenzen über die neuen Mediendienste einräumt (Paragraph 87). Es geht um das sogenannte Telekommunikationsgesetz (TKG), das ein Teil des geplanten Multimedia-Gesetzes ist. Nach diesem haben Sicherheitsbehörden uneingeschränkten Zugriff auf die Kundendateien von Telekommumikationsdiensten, von denen neben den Mobilfunknetzen auch Mailboxen, Online-Dienste und Internet-Provider betroffen sein werden. Die Anbieter sollen verpflichtet werden, nicht nur für einen reibungslosen Zugriff zu sorgen, sondern auch noch die dafür notwendige Software auf eigene Kosten bereitzustellen. |
"Das vom Bund geplante |
I-Tüpfelchen bei der ganzen Sache ist: Sie müssen das System so installieren, daß sie selber nichts von einer eventuellen Datenbeschlagnahmung merken. Wenn aber von den Sicherheitsbehörden Kundendateien der einzelnen Provider ohne weiteres eingezogen werden dürfen, in denen keineswegs nur Namen und Adressen, sondern auch in Anspruch genommene Dienstleistungen gespeichert sind, wo bleibt dann der verfassungsrechtlich gesicherte Datenschutz? Die Frage ist, wie die Bunderegierung mit diesem Gesetz und der daraus resultierenden Schwächung des Fernmeldegeheimnisses ihr selbsterklärtes Ziel einer Liberalisierung des Marktes und einer Förderung des technologischen und wirtschaftlichen Wettbewerbs vereinbaren will. Das gilt auch für die Bestrebungen des Bundesministers Jürgen Rüttgers, der die öffentlichen Datennetze vor kriminellem Mißbrauch gesetzlich schützen will. Das vom Bund geplante Multimedia-Gesetz enthält einen besonderen Teil zum Jugendschutz und "unzulässigen Angeboten", in dem vor allem gegen Kinderpornographie und Extremismus vorgegangen werden soll. Es wird ausdrücklich betont, daß es hier keine Zensur geben dürfe, so Rüttgers in seinem Statement zum Multimedia-Gesetz. Im Gegenteil: Anbieter, Provider und Nutzer seien zur Selbstzensur aufgerufen. Doch wenn diese versagen, müsse der Staat tätig werden. Das klingt wie die "aufrichtigen" Sätze des CIC-Vorsitzenden in Hongkong, der vor kurzem versicherte, der E-Mail-Verkehr seiner Kunden werde auch im chinesischen Hinterland weder bewacht noch gestört, es sei denn er verstoße "gegen die Gesetze". |
"Sinnvoller wäre es, |
Das Lächerliche dieser Kontrollbemühungen ist im Internet selbst begründet, ist es doch vom amerikanischen Militär zu eben dem Zweck erfunden worden, auch dann noch auf Daten zugreifen zu können, wenn Knotenpunkte des Netzes blockiert sind. Das Internet kann weder zensiert noch kontrolliert werden. Könnte der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor diesem Hintergrund nicht als Versuch gewertet werden, staatliche Überwachung unter dem Vorwand des Bevölkerungsschutzes zu legitimieren? Fest steht jedenfalls, daß nationale Gesetze nicht weiterhelfen; denn für Anbieter wie Nutzer wird es nicht schwer sein, ihre Daten in Zukunft zu verschlüsseln oder auf einen ausländischen Server auszuweichen. So setzen die Diskussionen über das Internet an einer völlig falschen Stelle an. Sinnvoller wäre es, das Internet als demokratisches Medium zu akzeptieren und seine vielfältige dialogische Struktur zu nutzen. Die Unkontrollierbarkeit dieses Massenmediums ist unsere eigene technische Erfindung. Was bleibt, ist Aufklärung und Selbstkontrolle. Um dieses zu gewährleisten, muß der Staat einen Zugang aller zu Diensten, Netzen und Medien ermöglichen. Andernfalls wird der technische Fortschritt zum zivilisatorischen Rückschritt. |